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Abschnittsbevollmächtigter 2.0

2. Oktober 2007 · Kategorien: Allgemein, PR 

Schon ein paar Tage alt, neulich in meinem Briefkasten entdeckt: Der Tip Werbeverlag hat mich persönlich (bzw. sicher als Massenbrief) angeschrieben – man “benötigt meine Unterstützung”. Die werde ich aber nicht geben – denn ich habe keinerlei Lust, “bei der Sicherstellung der Verteilung unseres ‘TIP der Woche’ mitzuhelfen”. Denn das klingt mir nach Abschnittsbevollmächtigter 2.0: Ich soll innerhalb von 12 Wochen mindestens zehnmal eine Servicenummer anrufen und durchgeben, ob ich das Werbeblatt erhalten habe oder nicht. Dann winke ein Kaufland-Gutschein über 6 Euro.

Nun frage ich mich natürlich – was ist Sinn und Zweck des Schwachsinns? Soll man den Blockwart spielen und schludernde Verteiler denunzieren? Was anderes kann ich mir unter dem Motto “Qualitätssicherung” nämlich nicht vorstellen. Und dazu habe ich keine Lust. Zumal die Leute mich schon einige Wochen zuvor angerufen hatten und mich fragten, ob ich denn den “TIP der Woche” bekommen hätte – ich: “Ich habe einen Aufkleber ‘bitte keine Werbung’ – glücklicherweise habe ich das nicht bekommen.”

Schlusspointe: Im Brief des TIP Werbeverlags steht dann noch: “Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie mit einem Werbeverbot am Briefkasten nicht an dieser Aktion teilnehmen können.” Mein Reden, war auch nie meine Absicht!

Notabene: Der Tip Werbeverlag gehört zu Kaufland, was wiederum zur Schwarz-Gruppe (Lidl) gehört. Und Lidl ist ja durchaus auch für unorthodoxe Methoden bekannt… 

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