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IFG-Verweigerer Finanzministerium

18. August 2007 · Kategorien: Journalismus, Medien, Politik, Think Tanks 

LobbyControl hatte schon vor Monaten einen Antrag auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gestellt, Auskunft darüber zu bekommen, welche Think Tanks und welchen Lobbyisten an der Unternehmenssteuerreform mitgewirkt haben. Nun bekam die Initiative für Transparenz in der Politik eine Absage vom Finanzministerium:

Als Begründung verweist das Ministerium auf den notwendigen Schutz des „Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung“. Diese Ausnahme ist nicht im Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vorgesehen, sondern bezieht sich indirekt auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Flick-Untersuchungsausschuss von 1984.

LobbyControl wird auf jeden Fall in Einspruch gegen diesen Bescheid gehen, denn schon die Begründung sei sehr fragwürdig:

denn die Anfrage bezieht sich auf die Außenbeziehungen des Finanzministeriums zu Denkfabriken und Lobbygruppen, nicht auf die interne Abstimmung im Ministerium. Für diese Außenbeziehungen den Schutz der exekutiven Eigenverantwortung in Anspruch zu nehmen, ist nicht plausibel. Zudem sind Gutachten oder Stellungnahmen von Dritten explizit nicht als schutzwürdig eingestuft (§4 Abs. 1 IFG).

Der Vorgang ist ein weiteres Indiz dafür, dass Politik und Verwaltung das seit Januar 2006 geltende Gesetz nicht gerade wertschätzen. Natürlich ist das nicht nur für LobbyControl traurig, sondern genauso wie für Journalisten und auch normale Bürger.

Der Stern-Reporter Hans-Martin Tillack war einer der ersten Journalisten, der sich bei einer Recherche auf das IFG gestützt hat. Ein spannender Artikel über Regierungssponsoring ist dabei entstanden. In seinem Blog hat er seine Recherche ausführlich dokumentiert, die im August 2006 began und selbst im Januar 2007 bei Veröffentlichung des Artikels eigentlich noch nicht komplett beendet war (bis dahin hatten immer noch nicht alle Ministerien seinen Antrag bearbeitet). Ein sehr lesenswerter Bericht, in dem die Unkenntnis der Ministerien über das IFG sowie deren Verweigerungshaltung dokumentiert sind:

Im Dezember rief ich bei mehreren Ministerien an, um mich nach dem Stand der Bearbeitung meines Antrags zu erkundigen. Überall meldete ich mich in der Telefonzentrale und fragte nach der “für das Informationsfreiheitsgesetz zuständigen Stelle”. Die meisten Damen und Herren am anderen Ende der Leitung hatten keine Ahnung, an wen sie mich weiter verbinden sollten. Erst als ich mich als Journalist zu erkennen gab, stellten sie mich erleichtert an die Pressestelle durch. Ich frage mich: Was macht ein Nicht-Journalist in so einer Situation?

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